Aktuelles - Hofnarrenzunft Mühlheim-Renfrizhausen

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Aktuelles

Aktuelles
Unsere aktuellen Themen im Überblick
Flashmob zur Eröffnung der Narrenparty 2024

unsere Narrenparty eröffnen wir stets mit einem Flashmob - das bedeutet, der Hofnarr beginnt zu tanzen.

Währenddessen begrüßen wir nacheinander alle Gastzünfte. Beim Aufruf eurer Zunft kommen 1,2,3... von euch auf die Bühne und tanzt mit. Das geht so lange, bis alle Gäste auf der Bühne sind und zusammen tanzt.

Wir begrüßen am 20. Januar:

- Weilerhexen Dommelsberg
- Narrenfreunde Bergfelden
- Duachberghexen Mühlheim
- Narrenfreunde Schietingen
- Weiherhexen Empfingen
- Eyachtaler Sumpfgeister
- Freie Narren vom Neckartal
- Narrenzunft Betra
- Galgenbühlhexen Marschalkenzimmern
- Kulturgemeinschaft Empfingen
- Narrenzunft Schalksburg
- Rappenlochhexen Nußbach
- Nucti Gilde Nußbach
- Maoralochhexen Dettingen

Hallo zusammen,

dieses Jahr möchten wir gerne wieder einen Infoabend veranstalten, um  euch u.a. über die bevorstehende Fasnet zu informieren. Gleichzeitig  kann man sich für Arbeitsdienste melden, die zum Erwerb des  Sprungbändels notwendig sind.

Am Freitag 17.11.2023 um 18.30 Uhr laden wir euch daher ins Tennisheim  nach Renfrizhausen ein. Zusätzlich bieten wir wieder Ursels Essen  (Schnitzel und Kartoffelsalat) für EUR 10,- an.

Bitte meldet euch verbindlich bei Sandra Milz via Whatsapp 01732396377  mit Eurer Teilnahme (und Anzahl Essen) an.
Generalversammlung am 22.04.2023

Hallo liebe Närrinnen und Narren,

am 22. April findet um 18.00 Uhr unsere diesjährige Hauptversammlung im Tragstadl in Mühlheim statt. Die Tagesordnung wie folgt:

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht des Vorstands Öffentlichkeitsarbeit
4. Bericht des Vorstands interne Organisation
5. Bericht der Schriftführerin
6. Bericht des Vorstands Finanzen
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung der Vorstandschaft
9. Bestimmung des Wahlleiters
10. Wahlen
11. Ehrungen
12. Verschiedenes

Anträge sind bis 20. April schriftlich bei einem der Vorstände per E-Mail oder postalisch (Talweg 12/2, 72172 Sulz-Mühlheim) einzureichen.
Flashmob 2023

Wie in den vergangenen Jahren, begrüßen wir jede Zunft, Showtanzgruppe, Guggenmusiken zu Beginn unserer Narrenparty mit einem Flashmob. Während des Tanzes werden die Gastgruppen anmoderiert, deren Vertreter dann auf die Bühne kommen und mittanzen. Somit ergibt sich letzten Endes eine große Tanzgruppe mit allen Gästen. Natürlich werden Tanzfehler verziehen ;-), Hauptsache mit Spaß dabei...







2023 heißt es "endlich wieder Fasnet"

unser Programm seht ihr wie folgt:
Unsere Gäste der Narrenparty

Showtanzgruppe Mühlheim/Renfrizhausen
Narrenzunft Altoberndorf e.v.
Primtalteufel Spaichingen e.V.
Narrenverein Hart e.V.
Narrenzunft Fischingen e.V.
Freie Narren vo dr Steinach
Weiherhexen Empfingen
Hexenball Duachberghexa Mühlheim
NZM Stoibruch-Gsindel &Treiber
Narrenfreunde Bergfelden e.V.
Muggaverbrenner Rexingen e.V.
Narrenverein Bittelbronn
Liacht Hexa Täbingen
Narrenzunft Vöhringen e.V.
Eyachtaler Sumpfgeister
Narrenzunft Unterschwandorf e.V.
Schlossberg-Hexa Vöhringen e.V.
Guggamusik Pink Pämpärs
Showtanzgruppe NZ Sigmarswangen
Guggenmusik Dorfbätscher Schenkenzell
Laibedal-Hexa Bad Imnau e.V.
glatterschlosshexen
Shitbulls Wiesenstetten
Narrenfreunde Schietingen e.V.
Liebe Mitglieder und Freunde,
die diesjährige Mitgliederversammlung wird am 23.04.2022 um 19.oo Uhr in der Mühlbachhalle Renfrizhausen stattfinden.

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Berichts des Vorstand Öffentlichkeitsarbeit
2. Bericht des Vorstand interne Organisation
3. Bericht der Schriftührerin
4. Bericht des Vorstand Finanzen
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Bestimmung des WAhlleiters
8. Wahlen
9. Bestätigung der Jugendvertreter
10. Ehrungen
11. Verschiedenes

Anträge sind bis 21. April schriftlich bei einem der Vorstände einzureichen.
M'r schwemmad en d'r fuffda Well, a Fasnet für jedermann gibts nau virtuell
Am Sonndig en oira Woch, hot dia Fasnet koi Loch
M'r feschdad en d'r Sulzer Zunftstub, ond des zamma mit eich Live uff Youtube
Machad au mit, dafir brauchts koin Teschd, und schiggad uns au a Foto vo eirem Feschd!!


So, kurze Erklärung auf "hochdeutsch" und nicht in Reimform. Am 6. Februar 2022 wäre eigentlich der Sulzer Narrentag... eigentlich. Aber naja, auf jeden Fall sitzen die Zunftmeister in der Sulzer Zunftstube zusammen, live auf Youtube. Natürlich wird noch etwas "Programm" drumherum veranstaltet. Das Besondere daran ist, dass ihr euch in Schale (oder Häs) schmeißt, die heimische Stube etwas dekoriert und uns zuschaut... nur zuschaut? Neeeee, das wäre zu einfach. Macht ein Foto oder ein Video und schickt es per Whatsapp...

Oooooder, ihr meldet euch an und ein rasender Reporter besucht euch kurz zu Hause und filmt euch beim Feiern.

Genaueres findet ihr unter www.sulzer-narrentag.de

Sehen wir uns? :-D

Zum zweiten Mal müssen wir auf unser traditionelles Häsabstauben und Fasnetsauftakt in der TG Halle in Mühlheim verzichten.
Keine Häsabnahme, kein Sprungbändelverkauf, kein Auftritt der Narren oder unserer Garden - kein lustiges Zusammensitzen.
Aber einen 6. Januar so ganz ohne Fasnet??? Niemals!!! Also, stauben wir die Häs virtuell ab.

Viel Spaß beim Schauen - bis (hoffentlich) ganz bald.

Eure Narrenzunft Mühlheim/Renfrizhausen e.V.
Sehr geehrte Närrinnen und Narren,

wir begrüßen Sie recht herzlich zur
„Narrenschau“ – hier die heutigen Themen:

Kapstadt: Der Hofnarr aus dem Mühlbachtal wird an
der Ausreise aus Südafrika gehindert. Bei ihm
wurde eine neue Variante des Sars-Cov2 Virus
entdeckt. Nein, nicht Omikron sondern
"Krummehorn"! Von der weltweit erstmalig
entdeckten Variante ist nur soweit bekannt, dass
diese zu einer Festsucht führt. Derzeit befindet
sich der Hofnarr in Quarantäne – eine Rückkehr
pünktlich zum 6. Januar ist unwahrscheinlich.
Unsere Außenministerin Frau Bockbaerle setzt sich
für eine baldige Ausreise ein.

Havanna: Der Loablespalter befindet sich derzeit
zu Versuchszwecken eines neuen Impfstoffs
„Cuba-Libre-Viva-Narrada“ in der
Inselhauptstadt – Die Dauer der Studie ist noch
nicht abzuschätzen. Auch hier ist eine Rückkehr
zum 6. Januar unwahrscheinlich.

Mühlbachtal: Eine Einbruchsserie in Renfrizhausen
und Mühlheim verängstigt die Bevölkerung –
geklaut wurden vorwiegend medizinische Masken und
Desinfektionsmittel. Die Tatverdächtigen
Burgstallräuber und Schleiferbärbel befinden
sich auf der Flucht.

Klingt alles mehr oder minder „witzig“ – ist
es aber definitiv nicht… Kurzum… müssen wir
leider unsere Fasnet absagen. Jedoch nicht aus den
o.g. Gründen – die wahren Gründe kennt
zwischenzeitlich jeder. Wir hatten geplant und
gehofft, am 6. Januar das Häsabstauben und am 15.
Januar das Kinder- und Jugendtanzfestival, sowie
unsere Narrenparty durchzuführen. Unsere
Minigarde trainiert seit Monaten, Gastzünfte und
Gastguggen haben sich ebenfalls zahlreich
angemeldet. Zwischenzeitlich wäre eine
Durchführung unter diversen Gesichtspunkten (2G,
Kontaktnachverfolgung, etc.) auch möglich
gewesen, doch die Entwicklung sowie die ständig
wechselnden Vorgaben machen es unmöglich,
unbeschwert und voller Freude diese Events
durchzuführen. Daher nun die Absage :-( 
Jedoch beobachten wir weiterhin die Zahlen und die
Veranstaltungen, bei denen wir unsere Teilnahme
zugesagt haben. Sollten diese stattfinden, werden
wir reagieren und uns kurzfristig bei euch melden
– vielleicht können wir auch vereinsintern (im
kleinen) etwas organisieren.
Was uns bleibt ist die Hoffnung (diese stirbt
bekanntlich zuletzt).
Bleibt hoffnungsvoll, gesund und munter - euch
allen ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch.

Euer Ausschuss

NZ Mühlheim/Renfrizhausen e.V.




Mitgliederversammlung 2021

Liebe Mitglieder und Freunde,

die diesjährige Mitgliederversammlung wird am 05. September um 18.00 Uhr in der Mühlbachhalle unter den geltenden Hygienevorschriften stattfinden.

Tagesordnung
1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorstandes
2. Totenehrung
3. Bericht der Schriftführerin
4. Bericht der Kassiererin
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Satzungsänderung (die genauen Änderungen findet ihr untenstehend)
a. §2 Nr. 2 Mitgliedschaft
b. §5 Der Vorstand
c. §6 Nr. 2 Der Narrenrat
d. §7 Nr. 4 und 5 Mitgliederversammlung
8. Bestimmung des Wahlleiters
9. Wahlen
10. Bestätigung der Jugendvertreter
11. Ehrungen
12. Verschiedenes

Anträge sind bis 03. September schriftlich beim ersten Vorstand einzureichen.
Um die Hygienevorschriften einhalten zu können, bitte um kurze Anmeldung zur Versammlung bis 01. September bei Adrian Redel (01728474993 oder vorstand@hofnarrenzunft.com)

Neue Satzung/Satzungsänderung

Satzung der Narrenzunft Mühlheim/Renfrizhausen
§ 1      Der Verein
1.    Der Verein führt den Namen „Narrenzunft Mühlheim/Renfrizhausen“. Der Sitz ist in Sulz am Neckar, Kreis Rottweil, Amtsgericht Oberndorf. Zweck des Vereins ist die Pflege, Einhaltung und Weiterführung der örtlichen Fasnachtsbräuche. Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden.
2.    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3.    Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4.    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5.    Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6.      Das Geschäftsjahr beginnt zum 01. April eines Jahres und endet am 31. März des folgenden Jahres. Das Geschäftsjahr 2004 endet am 31. März 2005.   
§ 2      Mitgliedschaft
           
1.    Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch die Vorstandschaft. Sie endet durch Ausschluss, freiwilligen Austritt, oder Tod.
2.    Mitglieder von 0-18 Jahren werden aufgenommen, wenn ein Elternteil aktives Mitglied im Verein ist. Mitglieder von 16-18 Jahren, sowie Mitglieder der Garde werden aufgenommen, wenn ein Elternteil passives oder aktives Mitglied im Verein ist. Die Mitgliedschaft der Kinder muss von einem Elternteil schriftlich beantragt oder beendet werden. Kinder von unter 18 Jahren sind nicht stimmberechtigt und nicht wählbar. Ausnahmen regelt die Jugendordnung.
3.    Die Rechte der Mitglieder sind nicht übertragbar.
4.    Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Jahr der Kündigung wird der volle Jahresbeitrag erhoben. Die Kündigung kann jederzeit erfolgen. Der Wohnsitz des Mitgliedes muss der Vorstandschaft bekannt sein.
           
§ 3      Mitgliedsbeiträge
1.    Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Änderungen bestimmt die Vorstandschaft, bedarf aber der Zustimmung der Generalversammlung.

§ 4      Organe des Vereins
1.    Vorstand
2.    Narrenrat
3.    Mitgliederversammlung
§ 5       Der Vorstand
1.    Personen der Vorstandschaft müssen Mitglieder sein. Der Vorstand leitet den Verein. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
a.    erster Vorstand (Vorsitzender)
b.    zweiter Vorstand (Stellvertreter)
a.    Vorstand Öffentlichkeitsarbeit
b.    Vorstand interne Organisation
c.     Vorstand Finanzen
2.    Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten. Im Innenverhältnis wird der 2. Vorstand nur bei Verhinderung oder auf Grund des ausdrücklichen Auftrages des 1. Vorstandes tätig. Im Übrigen unterstützt er den 1. Vorstand bei der Erledigung der Vereinsgeschäfte.
§ 6      Der Narrenrat
1.    Personen des Narrenrates müssen Mitglieder sein.
2.    Der Narrenrat besteht aus:
          Block A                                               Block B
* 1. Vorstand                                      * 2. Vorstand
* Vorstand Öffentlichkeitsarbeit         Vorstand interne Organisation
* Schriftführer                                     * Kassierer Vorstand Finanzen
* Beisitzer                                            * Beisitzer
* Beisitzer                                            * Beisitzer
* Beisitzer                                            * Beisitzer
                                                           * Jugendvertreter
3.    Bei der alljährlichen Generalversammlung wird im Wechsel jeweils ein Block gewählt. Im Jahr 2006 wird zum ersten Mal Block A gewählt, Block B wird 2007 gewählt.
4.    Der Narrenrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Der Narrenrat bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
5.    Wählbar in den Narrenrat sind Mitglieder ab 18 Jahren.
6.    Ist ein Narrenratsmitglied vorzeitig ausgeschieden, dauernd verhindert, oder verfüllt seine Aufgaben nicht pflichtgemäß, so ist es in der nächsten Mitgliederversammlung abzuberufen und durch Neuwahlen zu ersetzen. Es kann bei Bedarf eine kommissarische Besetzung durch den Narrenrat bis zur nächsten Mitgliederversammlung erfolgen.
7.    Der Narrenrat darf einen Protokollführer beauftragen, das Protokoll während einer Ausschusssitzung zu schreiben. Dieser hat jedoch keine weiteren Rechte (Mitspracherecht, Stimmrecht, usw.)
§ 7      Mitgliederversammlung
1.    Die Mitgliederversammlung wird von der Vorstandschaft einmal jährlich einberufen. Außerordentliche Versammlungen können von der Vorstandschaft aus zwingenden Gründen einberufen werden.
2.    Bei den Beschlussfassungen entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder entsprechend § 32 BGB.
3.    Zu einem Beschluss, der eine Änderung enthält, ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder entsprechend § 32 BGB erforderlich.
4.    Anträge und Vorschläge sind einem der drei Vorstände dem 1. Vorstand 48 Stunden vor der Versammlung schriftlich vorzulegen.
5.    Die Versammlung leitet in der Regel der 1. Vorstand einer der drei Vorstände.
6.    Die Mitgliederversammlung wird 14 Tage vorher einberufen durch die Veröffentlichung im Schwarzwälder Boten, Südwestpresse, Gemeindeblättle. Ausreichend ist jedoch die Veröffentlichung in einer dieser Zeitungen.
7.    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von 3 Narrenratsmitglieder zu unterschreiben ist.
8.    Die anwesenden Mitglieder bescheinigen durch Unterschriftsleistung ihre Anwesenheit.
9.    Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen, oder wenn es von mindestens einem Mitglied der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder angeregt wird, schriftlich und geheim.
10.  Die Ausnahme hiervon bildet, die Wahl des Narrenrates, die grundsätzlich schriftlich und geheim durchgeführt werden muss.
11.  Die Mitgliederversammlung wählt jährlich aus ihrer Mitte 2 Kassenprüfer. Sie haben die Aufgabe den Kassenbericht des Kassierers zu prüfen und das Ergebnis der Mitgliederversammlung mitzuteilen. Der Bericht ist schriftlich zu erstellen und von beiden Kassenprüfern zu unterzeichnen.
§ 8       Narrenordnung
1.    Der Narrenrat ist ermächtigt eine Narrenordnung zu erstellen, die insbesondere auch die Richtlinien über das Verhalten und das Auftreten der Narren und Gruppen.      
2.    Die Narrenordnung besteht aus:
a.    Geschäftsordnung
b.    Beitragsordnung
c.     Ehrenordnung
d.    Jugendordnung
e.    Gardeordnung
f.      Kleiderordnung
g.    Veranstaltungsordnung
h.    Strafordnung
§ 9      Auflösung
1.    Zur Auflösung der Narrenzunft ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.
2.    Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die örtliche Kinder- und Jugendförderung
§  10   Schlussbestimmung
Soweit in dieser Satzung keine besondere Regelung getroffen worden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11    Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Zustimmung in Kraft.
Generalversammlung 2021

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder, Freundinnen und Freunde, Gönnerinnen und Gönner

Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Sonntag, 5. September um 18.oo Uhr in der Mühlbachhalle unter den geltenden Hygienebestimmungen statt. Um 16.oo Uhr findet bereits die Jugendversammlung statt.

Die Tagesordnungspunkte werden in den kommenden Tagen an dieser Stelle aufgeführt



Unsere offizielle Absage der Fasnet 2021 vom 18. Oktober 2020

Liebe Mitglieder,
leider haben wir diese Woche schweren Herzens
entschieden, die Fasnet 2021 für uns abzusagen.
Wir haben uns die Entscheidung echt nicht leicht
gemacht und haben auch lange gezögert. Aber aus
heutiger Sicht wäre es aus gesundheitlicher Sicht
unverantwortlich die Fasnet durchzuführen und
unter den aktuellen Auflagen auch wirtschaftlich
zu riskant.
Das heißt es gibt weder unsere eigenen
Veranstaltungen nächste Fasnet, noch werden wir
als Gäste an Veranstaltungen teilnehmen.
Die im Frühjahr ausgefallene Generalversammlung
holen wir gemeinsam mit der Generalversammlung
2021 nach.
Wir hoffen auf euer Verständnis.
Passt auf euch auf und bleibt gesund!

Euer Elferrat
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